Am 26. Juni 2019 publizierte das Eidgenössische Departement des Inneren (EDI) eine Vernehmlassungsvorlage zur Neuregelung der psychologischen Psychotherapie im Rahmen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP). Im Schreiben des EDI heisst es: "Zugelassene psychologische Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen sollen auf ärztliche Anordnung hin alle psychotherapeutischen Leistungen neu selbständig und auf eigene Rechnung erbringen können. Der Wechsel auf das Anordnungsmodell durch Aufnahme der psychologischen Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen wird in der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV; SR 832.102) vollzogen. Parallel werden die Voraussetzungen zur Kostenübernahme der ärztlichen und psychologischen Psychotherapie in der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV, SR 832.112.31) angepasst." Das Vernehmlassungsverfahren lief vom 26.6.-17.10.2019.
Der Vorstand der ZGPP hat die Detailfragen des doch komplexen Themas ausführlich diskutiert und analysiert und kam zum Schluss, dass der Entwurf des EDI in vielen Fragen wenig durchdacht ist und einer differenzierteren Betrachtungsweise bedarf. In der Stellungnahme des ZGPP-Vorstands wurde deshalb versucht, diese Ausdifferenzierung vorzunehmen: