Bereits heute erhalten die Zürcher Listenspitäler für die Weiterbildung von Assistenzärztinnen und -ärzten zum Facharzttitel einen Kostenbeitrag von Fr. 15’000 pro Assistenzärztin resp. Assistenzarzt und Jahr. Um die Grundversorgung weiter zu stärken, werden die Beiträge an die Listenspitäler für die ärztliche Weiterbildung zu den Facharzttiteln Allgemeine Innere Medizin, Kinder- und Jugendmedizin, Psychiatrie und Psychotherapie sowie Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie von Fr. 15’000 auf höchstens Fr. 25’000 pro Jahr und Vollzeitäquivalent erhöht.
Zudem verzichtet der Kanton Zürich im Rahmen der Übergangsbestimmungen bis zum 30 Juni 2025 darauf, Höchstzahlen für Psychiaterinnen und Psychiater einzuführen, die auf Kosten der Obligatorischen Krankenflegeversicherung (OKP) abrechnen. Hingegen werden in den medizinischen Fachgebieten Kardiologie, Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates, Radiologie sowie Urologie neue Zulassungen nur noch in dem Umfang vergeben, in welchem bisherige Zulassungen zurückgegeben werden.