Die ZGPP lehnt eine obligatorische psychiatrische Diagnosestellung vor Beginn jeder psychologischen Psychotherapie ab.
Wir halten es jedoch für richtig und wichtig, dass vor Beginn einer psychologischen Psychotherapie eine ärztliche Beurteilung erfolgt. Sie stellt insbesondere sicher, dass mögliche somatische Ursachen psychischer Beschwerden erkannt oder ausgeschlossen und notwendige medizinische Abklärungen eingeleitet werden.
Die Gesundheitskommission des Nationalrats (SGK-N) hat die Motion 26.4067 mit 16 zu 9 Stimmen eingereicht. Sie verlangt, dass vor Beginn einer psychologischen Psychotherapie zwingend eine gesicherte medizinische Diagnose durch eine Psychiaterin oder einen Psychiater vorliegt. Begründet wird dies insbesondere mit den gestiegenen Kosten seit Einführung des Anordnungsmodells. Damit sollen das Kostenwachstum gebremst, das Therapieangebot besser gesteuert und der Zugang für Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen verbessert werden.
Die ZGPP teilt das Anliegen einer qualitativ hochstehenden und wirtschaftlichen Versorgung. Eine zusätzliche obligatorische psychiatrische Zugangshürde für sämtliche Patient ist dafür jedoch nicht der richtige Weg. Fachärzt:innen für Allgemeine Innere Medizin sowie Kinder- und Jugendmedizin sind in der Lage, psychische Erkrankungen ärztlich zu beurteilen, somatische Differentialdiagnosen abzuklären und die Indikation für eine psychologische Psychotherapie zu stellen.
Eine obligatorische psychiatrische Beurteilung aller Patient würde zudem zusätzliche Ressourcen der bereits stark beanspruchten psychiatrischen Versorgung binden. Psychiatrische Fachkompetenz muss gezielt dort verfügbar sein, wo sie besonders benötigt wird: bei schweren, komplexen oder unklaren Krankheitsbildern, in Krisensituationen und bei schwierigen Therapieverläufen.
Auch die Kostenentwicklung muss sorgfältig analysiert werden. Die Evaluation des Bundes zeigt, dass der Kostenanstieg seit Einführung des Anordnungsmodells verschiedene Ursachen hat. Daraus lässt sich nicht ableiten, dass eine obligatorische psychiatrische Diagnosestellung zu Beginn jeder Therapie das Kostenwachstum wirksam begrenzen würde.
Gleichzeitig ist für die ZGPP eine hohe Qualität der psychotherapeutischen Aus- und Weiterbildung zentral. Psychologische Psychotherapeut verfügen über eine fundierte Fachausbildung. Entscheidend ist, dass auch künftig ausreichend klinische Erfahrung mit psychisch erkrankten Menschen verbindlich in einer SIWF-anerkannten psychiatrischen Weiterbildungsstätte absolviert wird – beispielsweise in einer psychiatrischen Klinik oder einem psychiatrischen Ambulatorium. Ebenso wichtig ist eine ausreichende klinische Erfahrung im Umgang mit Menschen mit psychischen Erkrankungen – einschliesslich schwerer und komplexer Krankheitsbilder sowie Krisensituationen.
Hausärztliche und pädiatrische Versorgung, psychologische Psychotherapie und Psychiatrie müssen eng zusammenarbeiten. Zusätzliche obligatorische Hürden für alle Patient verbessern die Versorgung dagegen nicht.
