Die Gesundheitsdirektion listet die benötigten Unterlagen für die Verlängerung der Praxisbewilligung (bzw. Berufsausübungsbewilligung) hier auf: www.zh.ch/de/gesundheit/gesundheitsberufe/bewilligungen/berufsausuebungsbewilligung.html
Daraus geht hervor, dass für die Verlängerung der Praxisbewilligung ein Fortbildungsnachweis benötigt wird, der belegt, dass Sie sich im Bereich fürsorgerische Unterbringung (FU) fortgebildet haben. Vergessen Sie somit nicht, diese Fortbildungsbestätigungen aufzubewahren.
Fortbildungsnachweise des «Forums Notfallpsychiatrie» und/oder Fortbildungsnachweise vom Kompetenzzentrum KESR der PUK werden anerkannt.
Psychiater ab 70 müssen zudem zusätzlich ein ärztliches Zeugnis betreffend Gesundheitszustand einreichen.