Das Amt für Gesundheit (AFG) verlangt für die Erneuerung der Berufsausübungsbewilligung von Ärzt:innen der Fachgebiete Psychiatrie und Hausarztmedizin den Nachweis regelmässiger FU-Fortbildungen. Gemäss aktuellem Merkblatt sind während einer zehnjährigen Bewilligungsperiode drei FU-Fortbildungen erforderlich. Ärzt:innen ab 70 Jahren müssen bei der alle drei Jahre stattfindenden Erneuerung eine entsprechende Fortbildung nachweisen. Eine bestimmte Anzahl Creditpunkte ist nicht vorgeschrieben.
Neu können Fortbildungsveranstaltungen zur fürsorgerischen Unterbringung durch die ZGPP zertifiziert werden. Zertifizierte Veranstaltungen werden vom AFG bei der Bewilligungserneuerung als FU-Fortbildungen anerkannt. Weitere Informationen finden Sie im hier verlinkten Merkblatt der ZGPP.
